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IHK24

BMF will Grauen Kapitalmarkt regeln

Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, bis April 2010 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vorzulegen. Dabei will das Ministerium insbesondere dem weitgehend unregulierten sog. Grauen Kapitalmarkt einen gesetzlichen Rahmen geben. Betroffen sind besonders die Regeln für Vertrieb und Information von geschlossenen Fonds.

Das BMF wird noch im April einen Diskussionsentwurf des geplanten Gesetzes vorstellen. Der Regierungsentwurf soll im Sommer 2010 vom Kabinett verabschiedet werden.
Der Entwurf wird folgende Eckpunkte umfassen:

  • Strengere Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt sowie zusätzliche Anforderungen an und Sanktionen gegen Finanzdienstleistungsinstitute zur Vermeidung von Falschberatung,
  • Verbot ungedeckter Leerverkäufe und Einführung von Transparenzvorschriften für gedeckte Leerverkaufspositionen,
  • zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen, um das unbemerkte „Anschleichen” an Unternehmen zu verhindern und
  • Einführung einer Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds sowie Liquiditätsanforderungen, die sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientieren; zusätzlich Einführung eines geordneten Abwicklungsverfahrens für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds.

DOKUMENT-NR. 20035

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