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Am 29. Juni 2011 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den nächsten siebenjährigen Finanzrahmen der Union ab 2014 vorgelegt. Insgesamt sollen in der Zeit bis 2020 die Mittel für Zahlungen 972 Mrd. € betragen. Das entspricht einem Prozent der prognostizierten Bruttowertschöpfung der Europäischen Union in diesem Zeitraum. Damit kommt die Kommission einem Verlangen von Netto-Zahlern nach, die einen solchen „1-Prozent-Deckel“ gefordert hatten. Dies jedoch nur formal, denn eine Reihe von Ausgaben soll in Nebenhaushalten geführt werden.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Status quo betreffen die Bereiche Regionalförderung, Landwirtschaft, Bildung/Forschung und Auswärtiger Dienst. Die Mittel für Regionalförderung, also für Kohäsion und für verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, steigen im Vergleich zum letzen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) um insgesamt 11 %. Im gleichen Maße sollen die Ausgaben für Direktzahlungen an Europas Landwirte sinken. Zuwächse sind ebenfalls vorgesehen für Forschung und Innovation (Anstieg auf 80 Mrd. €), Europa in der Welt, wozu der neue Europäische Auswärtige Dienst mit dazugehört, (Anstieg auf 70 Mrd. €) und den neuen EU-Infrastrukturfonds (Anstieg um fast 300 % auf 50 Mrd. €; hier sollen innovative Finanzierungsinstrumente, wie z. B. EU-Projektbonds, zum Einsatz kommen). Auch in Bildung und Kultur sollen 70 % mehr Mittel fließen als bisher, was einer Steigerung von 9 auf 15 Mrd. € entspricht.
Einige Ausgabenpositionen wurden nicht in den Budgetentwurf eingestellt, weil sie ad hoc gebildet werden, stark schwanken oder weil sie einem anderen Finanzierungsschlüssel unterliegen. Hierzu zählen z. B. die Mittel für den Globalisierungs-, den Notfallhilfe- und den Solidaritätsfonds, den Forschungsreaktor ITER und das Förderprogramm für überseeische Gebiete. Diese Bildung von Sonderfonds ist zwar nicht neu, sie ist aber mit Blick auf die Kontrolle der Ausgaben unglücklich, weil zu den Ausgaben im EU-Budget noch einmal 58 Mrd. € in Nebenhaushalten hinzukommen.
Auf der Einnahmeseite des Haushaltes sind weitreichende Änderungen vorgesehen: Es soll eine neue Eigenmittel-Kategorie eingeführt werden, bestehend in etwa zu gleichen Teilen aus einer EU-Mehrwertsteuer (ein Prozentpunkt aller MwSt-Einnahmen) und einer EU-Finanztrans-aktionssteuer (der Satz steht noch nicht fest). Beide zusammen stehen dann für gut 40 % der Eigenmittel und liegen gleich auf mit den mitgliedstaatlichen Zuweisungen, die auf deren Brutto-Nationaleinkommen (BNE) beruhen. Im Gegenzug sollen die MwSt-Eigenmittel in ihrer bisherigen Form entfallen. Durch diese Veränderung erlangt die Europäische Union noch keine Steuerhoheit, weil die im Rat versammelten Mitgliedstaaten die Steuersätze selbst festlegen. Trotzdem ist der Übergang zu einer echten EU-Steuer auf Basis eigener Steuerbemessungsgrundlagen einfacher, was die Mitgliedstaaten kritisch stimmt.
Der zeitlich unbefristete Beitragsrabatt für das Vereinigte Königreich (VK) und die bis Ende 2013 befristeten, komplizierten Rabattregelungen für Deutschland, Schweden und die Niederlande sollen auf ein System pauschaler Abzüge umgestellt werden. Deutschland würden so jährlich ca. 2,5 Mrd. € seiner Zahlungen erlassen. Das ist neben VK der zweithöchste Abzugsbetrag.
Das Paket besteht neben den konkreten Zahlen aus Plänen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beiden Haushaltsbehörden Parlament und Rat, aus Haushaltsgrundsätzen, technischen Fragen und einem Zeitplan bis 2013. Danach befasst sich der Europäische Rat im Juni 2012 mit den Kommissionsvorschlägen.
Die Annahme der Verordnung über den Mehrjährigen Finanzrahmen durch Rat und Parlament ist der wichtigste Rechtstext und soll im Dezember 2012 unter zypriotischer Präsidentschaft erfolgen. Es ist geplant, im Laufe des Jahres 2013 die übrigen Rechtstexte im Verfahren der Mitentscheidung anzunehmen.
Fazit: Richtig gewählte Ausgabenschwerpunkte setzen Wachstumsimpulse. Dazu zählen die höheren Ausgaben für Bildung, Forschung und Infrastrukturfinanzierung zusammen mit einem Abschmelzen der Agrarausgaben. Das von der Kommission vorgelegte Haushalts-Paket erfüllt die Erwartungen der deutschen Wirtschaft aber nur teilweise: Wenn es die EU-Kommission mit der Umsetzung der EU-2020-Strategie ernst meint, sollte sie sich noch stärker als bislang für Umschichtungen hin zu investiven Bereichen einsetzen.
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