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Am 1. Juli ist das Zepter von den Ungarn auf die Polen übergegangen. In den kommenden sechs Monaten werden die jeweils zuständigen polnischen Fachminister allen Ministerräten mit Ausnahme des Rates für Allgemeine Angelegenheiten vorsitzen und die Tagesordnung bestimmen. Jener Ratsformation, in der die Außenminister der Mitgliedstaaten zusammenkommen, präsidiert Lady Ashton, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Mit den Polen beginnt eine neue Trio-Ratspräsidentschaft aus einem größeren und zwei kleineren (Dänemark, Zypern) Staaten.
Folgende zehn Punkte will die polnische Präsidentschaft aufgreifen bzw. fortsetzen, vier haushalts- und sechs steuerrechtliche: Als wohl wichtigstes Ziel im Haushaltsbereich ist die Aufnahme der Arbeiten an einem neuen Eigenmittelsystem der EU zu nennen. Im Anschluss an den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2011 soll der Boden für ein modernes und faires System zur Finanzierung von Aktivitäten in der Finanzperiode 2014-2020 bereitet werden.
Fortsetzen möchten die Polen die Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung. Diese gibt die Regeln vor für die ordnungsgemäße Aufstellung und Ausführung der jährlichen Haushaltspläne der EU, deren Volumen im jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren gemeinsam von Rat und Parlament festgelegt und durch den mehrjährigen Finanzrahmen begrenzt wird. Da insgesamt 80 % der EU-Gelder durch Behörden der Mitgliedstaaten verwaltet und vergeben werden, ist aus mitgliedstaatlicher Sicht die angestrebte Neuregelung dieses Haushaltsvollzuges politisch hoch brisant. Änderungen an der Haushaltsordnung können zu neuen Finanzkontroll- und Rechnungslegungsvorschriften in Deutschland führen, die vor allem die Bundesländer betreffen.
Die polnische Präsidentschaft unterstützt politische Initiativen, die die finanziellen Interessen der Union schützen und Missbrauch bekämpfen. Schließlich setzt sie sich dafür ein, dass der EU-Haushalt für 2012 spätestens im Dezember 2011 verabschiedet wird.
Hohe Priorität für die Polen genießen Arbeiten, die die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei den Verbrauchsteuern verbessern helfen. Allerdings muss die EU-Kommission hierzu zunächst einen Gesetzgebungsvorschlag machen. Im Bereich der Mehrwertsteuer sollen Verordnungen entschlackt, Bürokratielasten gesenkt und Betrug bekämpft werden. Die Initiativen zur Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie werden fortgeführt.
Um einem Beschluss des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011 zu entsprechen, werden die Arbeiten zur Besteuerung des Finanzsektors weitergehen. Diesbezüglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, spätestens ab dem 1. Januar 2018 eigene Einkünfte der Union aus einer Finanztransaktionssteuer zu gewinnen. Kommissionspräsident Barroso hat gegenüber dem Europäischen Parlament angekündigt, bereits im Herbst dieses Jahres einen Gesetzgebungsvorschlag dieses Inhalts vorzulegen. Besonders in den Blick nehmen will die Präsidentschaft Initiativen für gute Rechtssetzung zur Bekämpfung schädlichen Steuerbetrugs („good governance“), z. B. die Zinssteuer-Richtlinie. Zusätzlich fortsetzen wird sie die Arbeiten des Rates an dem Richtlinienentwurf zur gemeinsamen EU-Körperschaftsteuerbe-messungsgrundlage (GKKB).
Fazit: Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse in den nächsten sechs Monaten erzielt werden können.
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