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Ende dieses Monats wird der Entwurf für den Haushaltsrahmen der EU in den kommenden sieben Jahren (2014-2020) in Brüssel vorgestellt. Durch die Beratungen von Kommissar Janusz Lewandowski mit Parlament und Regierung in Berlin im April und die Arbeitsgruppensitzungen der Kommission einen Monat später sind die Arbeiten in die entscheidende Phase gegangen.
„Mit dem Mittelfristigen Finanzrahmen soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Union innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen.“ Im Ergebnis legt die Europäische Union durch ihn die jährlichen Obergrenzen für ihre Haupt-Politik-bereiche fest: Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit, EU-Außenpolitik, Unionsbürgerschaft, Verwaltung). Dem MFR zustimmen müssen das Parlament (mehrheitlich) und der Rat (einstimmig).
Letztlich ist es vor allem ein Verteilungskampf zwischen Geber- und Nehmerländern, d. h. es muss ein Kompromiss gefunden werden zwischen Griechenland, Portugal, Belgien, den baltischen und den meisten osteuropäischen Staaten einerseits und den so genannten Nettozahlern andererseits. Hierzu gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Finnland. Letztere fordern ein Einfrieren der EU-Ausgaben bei 1 % des Bruttonationaleinkommens der EU. Damit könnte sich der Finanzrahmen, in absoluten Zahlen, nur im Umfang eines erwirtschafteten Vermögenszuwachses ausdehnen. Die maximal zulässige Haushalts-Obergrenze von 1,24 % – sie ist in den Verträgen ausdrücklich festgelegt – würde deutlich unterschritten.
Die Nehmerländer und das Europäische Parlament (EP) setzen sich für deutliche Mehrausgaben ein. Gerade hat ein EP-Sonderausschuss den Mehrbedarf auf mindestens 5 % beziffert – ausgehend von der Basis von fast 1000 Mrd. € (2007-2013).
Es ist wahrscheinlich, dass das endgültig verabschiedete Budget in einem Umfang von 1 und 5 % wächst. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt: Aufgrund der starken Ausgabenzuwächse zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise werden in vielen nationalen Haushalten strikte Konsolidierungsprogramme gefahren. Davon kann sich der EU-Haushalt nicht abkoppeln.
Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Wachstumsanreizen und richtig gesetzten Ausgabenschwerpunkten. Wenn die Europäische Union ihre in der Strategie „EU 2020“ aufgestellten Ziele ernst nimmt, muss sie für Umschichtungen auch zwischen den Ausgabenblöcken streiten. Ein diesbezüglicher Strategiewechsel bedeutet auch, dass nicht länger ein Drittel des Kuchens für einen Sektor reserviert bleiben darf, dessen Anteil an der Bruttowertschöpfung der EU bei unter 2 % liegt. Mit anderen Worten: Die EU muss marktverzerrende Subventionen auf breiter Front zurück fahren, auch in der Agrarpolitik. Für Forschung, Bildung und solche zukunftsweisenden Investitionen, die Europas Wirtschaft voran bringen und Sekundärinvestitionen nach sich ziehen, muss demgegenüber spürbar mehr Geld bereit gestellt werden. Das gilt auch deshalb, weil hier Beträge und Anteile kleiner sind und prozentuale Steigerungen zunächst nur geringe Veränderungen bewirken.
Mit an erster Stelle sind hier die Transeuropäischen Netze (TENs) für Verkehr und Energie zu nennen. Investitionen in diese Bereiche ziehen in der Regel Folgeinvestitionen in beträchtlichem Umfang nach sich und machen Wirtschaftswachstum in Europa überhaupt erst möglich. Aber – und da kommen dann Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion ins Spiel – auch in Nahrungsqualität und Lebensmittelüberwachung lohnen Investitionen, wie die aktuelle Krise uns deutlich macht.
Fazit: Wenn es um die schrittweise Abschaffung des so genannten Briten-Rabatts geht, so betrifft das die Unternehmen unmittelbar nicht. Wenn die EU-Kommission aber Pläne vorlegt, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen oder im Rahmen eines möglichen Umbaus der Mehrwertsteuer-Eigenmittel einen EU-Steueranteil auf Rechnungen direkt auszuweisen, ist die Wirtschaft betroffen. Denn: Jedes Anwachsen des EU-Haushalts muss von Bürgern und Unternehmen über nationale (oder auch Unions-) Steuern finanziert werden
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