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RECHT UND FAIR PLAY

Produkthaftung und Sachmängelhaftung

RECHT UND FAIR PLAY

Produkthaftung nach dem ProdHaftG

Für jeden Hersteller ist es wichtig, darüber informiert zu sein, inwieweit er für Fehler seiner Produkte haftbar gemacht werden kann. Im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist geregelt, wann und wer für Folgeschäden an Personen oder Sachen einstehen muss, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat. Für Schäden am mangelhaften Produkt selbst ist das ProdHaftG aber ausdrücklich nicht zuständig, hierfür sind Regelungen zur Mangelhaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einschlägig.  mehr

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Rechte und Pflichten bei Mängeln der Kaufsache (PDF, 54 KB)

Zum 1.1.2002 sind im Rahmen der Schuldrechtsreform zentrale Teile des Schuldrechts grundlegend neu gestaltet worden. Betroffen sind z.B. das Zustandekommen von Verträgen, das Entstehen vertraglicher Ansprüche und Rechte bei Vertragsstörungen. Betroffen hiervon sind auch die Mängelansprüche, bei dem für Unternehmer wichtigen Vertragstyp Kaufvertrag. zum Download

DOKUMENT-NR. 9571

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