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Gerichtsurteile

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Streitwert bei ebay-Abmahnungen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 17. August 2006 - 6 W 117/06 - entschieden, dass das Interesse der Antragstellerin am Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens eines Impressums sowie einer Widerrufsbelehrung mit einem Streitwert von 5.000 Euro ausreichend bemessen ist. mehr

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BGH: Vertragsstrafe kann auch ohne Wettbewerbsverstoß fällig sein

Wer eine Abmahnung erhält, wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Verstößen gegen diese droht eine Vertragsstrafe - die genaue Formulierung dieser Erklärung ist entsprechend wichtig. Über die Probleme einer Immobilienversicherung, die sich in diesem Zusammenhang bis zum BGH kämpfte, berichtet Trusted Shops. externer Link

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20 Prozent auf alles

Zur Thematik „X % auf alles” mit Berichtigung der Aussage durch einen Sternchenhinweis hat die Wettbewerbszentrale zwei Entscheidungen der Landgerichte München I und München II erreicht. Diese geben weiteren Aufschluss über die Zulässigkeit der Werbeaussage „ – Rabatt auf ALLES* –”, wenn zahlreiche Artikel ausgenommen werden. mehr

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Verkaufsflächenbeschränkungen und Factory-Outlet-Center

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Erweiterung des Factory-Outlet-Centers in Ochtrup. Die Einzelhandelsregelung in der Landesentwicklungsplanung Mecklenburg-Vorpommerns ist rechtmäßig. mehr

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Nachträgliches Wettbewerbsverbot und Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen

Oft vereinbaren die Parteien, dass mit Erfüllung der Aufhebungsvereinbarung „alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis” erfüllt sind. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - Az. 10 AZR 617/07 - festgestellt, dass eine solche Klausel wirklich alle Ansprüche umfasst, auch wenn sie in der Vereinbarung oder den vorangegangenen Gesprächen gar nicht thematisiert waren. mehr

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Beweislast für Zugang des Abmahnschreibens

Landgericht Braunschweig, Urteil v. 16.04.2002 - 90772/02 (074) mehr

DOKUMENT-NR. 1648

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

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