Stand: März 2010
1. Was sind
Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern
sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren
belasten. In Deutschland unterliegen folgende Waren einer
Verbrauchsteuer: Branntwein, Bier, Schaumwein (Sekt),
alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse, Mineralöl, Tabak, Kaffee und
Strom, wobei die Steuern auf die beiden letztgenannten Waren rein
national sind. Eine Harmonisierung der EG-weiten Verbrauchsteuern
konnte bislang nur in Ansätzen verwirklicht werden. Innerhalb der
EG werden unterschiedliche Waren Verbrauchsteuern unterworfen und
auch für die EG-weit besteuerten Waren sind lediglich Mindestsätze
vereinbart worden. Die tatsächlich erhobenen Sätze weichen deutlich
voneinander ab. Die in Deutschland gültigen Steuersätze können im
Internet auf der Seite der Zollverwaltung abgerufen werden.
2. Welche Steuer gilt im innergemeinschaftlichen
Warenverkehr?
Für die
Steuererhebung gilt für den gewerblichen
Warenverkehr (einschließlich Versandhandel), wie bei der
Umsatzsteuer das Bestimmungslandprinzip
(Besteuerung im Land des Verbrauchs) und für den privaten
Reiseverkehr das Ursprungslandprinzip
(Besteuerung im Land der Herstellung). Die Unterscheidung der
beiden Warenverkehre erfolgt durch die Menge. Ab der Überschreitung
bestimmter Mengen wird ein gewerblicher Zweck angenommen. Sollte
eine größere Menge zum privaten Gebrauch benötigt werden, muss dies
glaubhaft versichert werden können.
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