. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Verbrauchsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr

Stand: März 2010

1. Was sind Verbrauchsteuern?
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. In Deutschland unterliegen folgende Waren einer Verbrauchsteuer: Branntwein, Bier, Schaumwein (Sekt), alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse, Mineralöl, Tabak, Kaffee und Strom, wobei die Steuern auf die beiden letztgenannten Waren rein national sind. Eine Harmonisierung der EG-weiten Verbrauchsteuern konnte bislang nur in Ansätzen verwirklicht werden. Innerhalb der EG werden unterschiedliche Waren Verbrauchsteuern unterworfen und auch für die EG-weit besteuerten Waren sind lediglich Mindestsätze vereinbart worden. Die tatsächlich erhobenen Sätze weichen deutlich voneinander ab. Die in Deutschland gültigen Steuersätze können im Internet auf der Seite der Zollverwaltung abgerufen werden.

2. Welche Steuer gilt im innergemeinschaftlichen Warenverkehr?
Für die Steuererhebung gilt für den gewerblichen Warenverkehr (einschließlich Versandhandel), wie bei der Umsatzsteuer das Bestimmungslandprinzip (Besteuerung im Land des Verbrauchs) und für den privaten Reiseverkehr das Ursprungslandprinzip (Besteuerung im Land der Herstellung). Die Unterscheidung der beiden Warenverkehre erfolgt durch die Menge. Ab der Überschreitung bestimmter Mengen wird ein gewerblicher Zweck angenommen. Sollte eine größere Menge zum privaten Gebrauch benötigt werden, muss dies glaubhaft versichert werden können.

Fehler: Anker-Name mit Sonderzeichen! (3.1)

DOKUMENT-NR. 9247

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0731 173-120
  • Fax: 0731 173-173

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0731 173-125
  • Fax: 0731 173-173

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK