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Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und Verfahrensablauf zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die IHK Ulm.

Bitte vereinbaren Sie vor Antragsstellung einen Termin für ein Informations- und Beratungsgespräch mit Frau Ass. jur. Christina Palm, Tel. 0731 / 173-147.

Bei Interesse an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung senden wir Ihnen nach einem ersten Informations- und Beratungsgespräch mit Frau Palm die erforderlichen Vorlagen für eine Antragsstellung gerne per E-Mail zu.

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Sachverständigenordnung der IHK Ulm (PDF, 71 KB)

Hier finden Sie die Sachverständigenordnung der IHK Ulm vom 23. März 2010. zum Download

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Merkblatt zur öBuV als Sachverständiger

Durch die öffentliche Bestellung einer sachverständigen Person nach § 36 Gewerbeordnung sollen Gerichten, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und sachkundige Personen zur Verfügung gestellt werden. Hier finden Sie allgemeine Infos. mehr

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Informationspflichten für öbuv Sachverständige

Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach § 36 GewO ist mit dem „Gesetz zur Um­setzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften” vom 17. Juli 2009 in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtl inie (DLR) übernommen worden. mehr

DOKUMENT-NR. 8810

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