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RECHT UND FAIR PLAY

Beauftragung von öbuv Sachverständigen

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Das IHK-Sachverständigenverzeichnis

Das IHK-Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu über 8.400 von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für 256 Sachgebiete von A bis Z stehen Fachkräfte zur Verfügung. externer Link

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Wissenswertes zur Beauftragung

„Öffentlich bestellter” Sachverständiger ist nur, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. mehr

DOKUMENT-NR. 8817

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK