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RECHT UND FAIR PLAY

Formulare

Die IHK Ulm ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Ulm ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:

  • Sie müssen für Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung und Registrierung zwei Anträge stellen.
  • Die Antragsformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
  • Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Sämtliche Nachweise sind in Kopie einzureichen. Für die Beantragung der erforderlichen Unterlagen entstehen bei den zuständigen Stellen ggf. weitere Kosten.
  • Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bzw. Gewerbezentralregister werden direkt an uns übersandt.
  • Eine Erlaubniserteilung bzw. Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
  • Mit dem Eingang des Antrags auf Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung bei der IHK Ulm entsteht die Erlaubnisverfahrensgebühr. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif unter der Rubrik " Gebühren ".

Hier finden Sie die für die Erlaubnis und Registrierung erforderlichen Formulare. Es wird unterschieden zwischen Formularen für Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler), Formularen für Versicherungsberater und Formularen für produktakzessorische Versicherungsvermittler.

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Checklisten

Hier finden Sie einen Überblick, welche Unterlagen Sie für den Erlaubnisantrag als Versicherungsvermittler/-berater benötigen. mehr

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Formulare für Versicherungsvermittler

Versicherungsmakler und Mehrfachagenten (auch: Versicherungsvertreter) benötigen eine Erlaubnis nach § 34d GewO der zuständigen IHK, um ins Versicherungsvermittlerregister eingetragen zu werden. Auch gebundene Vermittler, die über die IHK ins Register eingetragen werden wollen, müssen eine Erlaubnis als ungebundener Vermittler beantragen. mehr

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Formulare für Versicherungsberater

Um als Versicherungsberater registriert zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34e GewO, die von der zuständigen IHK erteilt wird. mehr

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Formulare für produktakzessorische Versicherungsvermittler

Wenn die Versicherungsvermittlung als Ergänzung zur Haupttätigkeit betrieben wird, wie es beispielsweise häufig bei Autohäusern der Fall ist, kann die zuständige IHK auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung erteilen. mehr

DOKUMENT-NR. 11363

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