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Erlaubnisverfahren

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Checklisten

Hier finden Sie einen Überblick, welche Unterlagen Sie für den Erlaubnisantrag als Versicherungsvermittler/-berater benötigen. mehr

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Berufshaftpflichtversicherung

Jeder gewerbliche Versicherungsvermittler muss ab dem 22. Mai 2007 eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Dabei gibt es einiges zu berücksichtigen. mehr

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Erlaubnisverfahren für ungebundene Versicherungsvermittler

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist ab dem 22. Mai 2007 erlaubnispflichtig. Hier erfahren Sie die Voraussetzungen der Erlaubnis und deren Ausnahmen. mehr

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Neue Regeln für die produktakzessorischen Versicherungsvermittler

Für Unternehmer die Versicherungen als Nebenleistungen zu ihrer Haupttätigkeiten (Optiker, Reisebüros, Kfz-Händler) machen gibt es Ausnahmemöglichkeiten mehr

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Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Kreditinstitute

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist ab dem 22. Mai 2007 nach § 34 d Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Auch in den Tätigkeitsbereich von Kreditinstituten gehört, neben Finanzgeschäften, häufig die Vermittlung von Versicherungen. In diesem Fall fallen Kreditinstitute ebenfalls unter den Anwendungsbereich des § 34 d Gewerbeordnung und sind damit erlaubnis- und registrierungspflichtig. mehr

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Wahlrecht für gebundene Versicherungsvermittler

Hier finden Sie Informationen für gebunde Versicherungsvermittler über das bestehende Wahlrecht der Registrierung durch das Versicherungsunternehmen oder der eigenen Erlaubnisbeantragung. mehr

DOKUMENT-NR. 11584

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