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RECHT UND FAIR PLAY

Abgrenzung Industrie / Handwerk

RECHT UND FAIR PLAY

Abgrenzung Handwerk

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit: Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen und Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (§ 1 Abs. 1 Gewerbeordnung). mehr

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Leitfaden ’Abgrenzung’

Den vorliegenden Leitfaden geben Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gemeinsam heraus. Damit soll dokumentiert werden, dass das schwierige Thema der Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk auch vor Ort in Kooperation geklärt wird. Allen Betroffenen - Existenzgründern, Gewerbetreibenden, Ordnungs- bzw. Gewerbeämtern und Notaren - wird so signalisiert, dass eine gemeinsame Klärung angestrebt wird. Existenzgründer oder Unternehmen, die ihren Geschäftszweig ändern wollen, sollten sich bei konkreten Fragen zu der in diesem Leitfaden beschriebenen Thematik an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer wenden. mehr

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Zugehörigkeit von Nagelstudios

Das VG Karlsruhe hat mit Urteil vom 9.6.2005 (Az.: 9 K 1555/04) entschieden, dass Nagelstudios zur IHK zugehörig sind. Dort werde nicht das handwerksähnliche Gewerbe des Kosmetikers ausgeübt. Die Berufung ist ausdrücklich zugelassen. mehr

DOKUMENT-NR. 15160

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK