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Schwerbehindertenrecht

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Zusatzurlaub von Schwerbehinderten bei langer Krankheit

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte verfällt bei langer Krankheit nicht. Ist der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank, so muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses neben dem gesetzlichen Mindesturlaub auch der Schwerbehindertenzusatzurlaub finanziell abgegolten werden. mehr

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Kein unbegrenztes Beratungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

(Beschluss des Landesarbeitsgerichts – LAG – Schleswig-Holstein vom 10. September 2008; Aktenzeichen: 3 TaBV 26/08). Besteht in einem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung, hat diese nicht das Recht an allen zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat geführten Gesprächen beratend teilzunehmen. mehr

DOKUMENT-NR. 20533

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