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RECHT UND FAIR PLAY

Sachverständige

Aufgabengebiet und Ansprechpartner/in

Die Industrie- und Handelskammern sind für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zuständig. Im Gegensatz zu den "freien" Sachverständigen wird diese Gruppe von Sachverständigen vor der Bestellung von kompetenten, unabhängigen Stellen auf ihre persönliche und fachliche Eignung für die Sachverständigentätigkeit überprüft.

Die IHK beantwortet Anfragen nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kostenlos.

Bestellung von Sachverständigen:
Christina Palm
Tel.: 0731/173-147
Fax: 0731/173-174
E-Mail: palm@ulm.ihk.de

Benennung von Sachverständigen:
Monika Heine
Tel.: 0731/173-150
Fax: 0731/173-174
E-Mail: heine@ulm.ihk.de

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Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und Verfahrensablauf zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die IHK Ulm. mehr

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Beauftragung von öbuv Sachverständigen

Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und das IHK-Sachverständigenverzeichnis. mehr

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IHK-Sachverständigenverzeichnis

Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu über 8.200 von Industrie- und Handelskammern und von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. mehr

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Links

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DOKUMENT-NR. 616

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