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IHK24

IHK-Umfrage zum Reformbedarf am Arbeitsmarkt

Hartz reicht nicht
Statement von Dr. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des DIHK, anlässlich der Pressekonferenz zur Arbeitsmarktlage am 13. November 2003

Hartz reicht nicht. Die Krise auf dem Arbeitsmarkt geht viel tiefer. Von den Hartz-Instrumenten fassen allein die Mini- (bis 400 Euro) und Midi-Jobs (400 bis 800 Euro) am Arbeitsmarkt Fuß. Nach wie vor unzufrieden sind die Unternehmen mit der Vermittlungsqualität der Arbeitsämter. Die größten Einstellungshürden sind die zu hohen Lohn- und Lohnzusatzkosten sowie der starre Kündigungsschutz. Erstaunlich ist aber auch, dass trotz hoher Arbeitslosigkeit der Fachkräftemangel Unternehmen daran hindert, offene Stellen geeignet zu besetzen. Dieser Befund deckt sich mit den aktuellen Zahlen: 2003 verliert Deutschland mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze - das hat es in den zurückliegenden 10 Jahren nicht gegeben. (bis einschließlich August bereits rund 400.000). Der DIHK schätzt zudem, dass 2004 trotz konjunktureller Entspannung weitere 100.000 Jobs wegfallen werden.

Die Einzelergebnisse unserer Umfrage im Herbst 2003, der mehr als 20.000 Unternehmensantworten zugrunde liegen:

Hartz greift kaum
Die Wirkung der Hartz-Gesetze ist ernüchternd: Für fast zwei Drittel der Unternehmen spielt Hartz im betrieblichen Alltag keine Rolle. So erwägen lediglich rund neun Prozent der Unternehmen, im Jahr 2004 eine Personal-Service-Agentur (PSA) in Anspruch zu nehmen. Das Förderprogramm "Kapital für Arbeit" fristet sogar nur ein Schattendasein. Wir ziehen daraus zwei Schlüsse: 1. Auf "Kapital für Arbeit" können die Unternehmen gut verzichten. 2. Statt auf Personal-Service-Agenturen sollte lieber auf private Zeitarbeit und den direkten und unbürokratischen Verleih zwischen den Unternehmen gesetzt werden.

Beschäftigungsimpulse bringen jedoch die Mini- (bis 400 �) und Midi-Jobs (400 bis 800 �): Insgesamt geben gut 30 Prozent der Unternehmen an, im Jahr 2004 darauf zurückgreifen zu wollen. Im Handels- und Dienstleistungssektor werden diese kleinen Beschäftigungsverhältnisse überdurchschnittlich häufig, im Produzierenden Gewerbe seltener angeboten. Die Akzeptanz der Mini- und Midi-Jobs belegt, dass geringere Sozialabgaben und damit niedrigere Arbeitskosten zu mehr Beschäftigung führen. Um die Perspektiven geringer qualifizierter Erwerbspersonen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, braucht der Niedriglohnsektor in Deutschland eine Chance. Die Einführung von neuen de-facto-Mindestlöhnen für Langzeitarbeitslose wäre das genaue Gegenteil. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe würde dann keine Beschäftigungspotenziale im Niedriglohnbereich erschließen.

Kein Plus für die Arbeitsämter
Der Vermittlungsqualität der Arbeitsämter attestieren die Unternehmen auf einer Skala von 1 bis 5 mit einer 3,5 eine nur ausreichende Note – nach 3,6 im Frühjahr 2002. Diese praktisch unveränderte Bewertung ist keinesfalls beruhigend, fand doch unsere letzte Befragung unmittelbar unter dem Eindruck des Vermittlungsskandals statt. Trotz erster Reformbemühungen werden immer noch die Vermittlungsqualität und die zu lange Bearbeitungsdauer bemängelt. Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Arbeitsämter würde zunehmen, wenn diese ihre Arbeit mehr an den betrieblichen Belangen ausrichten würden.

Das Ziel, die BA künftig stärker auf ihr Kerngeschäft – die Arbeitsvermittlung – zu konzentrieren, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen. Falsch ist hingegen, sie zu einer Mega-Behörde wachsen zu lassen, indem man ihr auch noch die Hauptverantwortung für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger überträgt.

Runter mit den Arbeitskosten
Es reicht nicht aus, Reformen allein an der Arbeitsvermittlung anzusetzen, da die Ursachen der desolaten Beschäftigungslage an anderer Stelle zu suchen sind. Beschäftigungshemmnis Nummer 1 sind für 80 Prozent der Unternehmen die zu hohen Lohn- und Lohnzusatzkosten. Dazu zählen im Übrigen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern – was häufig vergessen wird – auch die Beiträge an Berufsgenossenschaften, die Insolvenzgeldumlage und die Entgeltfortzahlung. Die Kosten für einen zusätzlichen Arbeitsplatz fallen dabei besonders in kleinen Unternehmen überdurchschnittlich stark ins Gewicht.

Wir brauchen ertragsabhängige und stärker nach Branchen, Regionen und Qualifikationen differenzierte Lohnabschlüsse. Die Politik ist vor allem in der Pflicht, die hohen Lohnzusatzkosten zu senken. So sollten die Kosten der sozialen Sicherung weitgehend vom Arbeitseinkommen entkoppelt werden. Der DIHK plädiert in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Einführung einkommensunabhängiger Gesundheitsprämien. Niedrigere Beitragssätze müssen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung das erklärte Ziel sein. Die Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalter auf 67 Jahre ist ein klares Muss.

Kündigungsschutz entschärfen
In 45 Prozent der Unternehmen verhindert der starre Kündigungsschutz eine Ausweitung des Personalbestands. Er erweist sich dabei besonders im Mittelstand als beschäftigungsfeindlich. Unterdurchschnittlich belastet zeigen sich nur sehr große (mit mehr als 1000 Mitarbeitern) und sehr kleine (mit weniger als 9 Beschäftigten) Unternehmen. Eine Erklärung für Letzteres ist, dass Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten nach geltendem Recht ohnehin nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen.

Die einstellungshemmende Wirkung des Kündigungsschutzes nimmt in Unternehmen mit 10 bis 19 Beschäftigten (um 12 Prozentpunkte auf 46 Prozent) gegenüber der Gruppe der Kleinstbetriebe auffallend stark zu. Der DIHK fordert als Sofortmaßnahme zur Entlastung dieser Betriebe, den Schwellenwert für den Kündigungsschutz auf mindestens 20 Beschäftigte anzuheben. Die Entlastungswirkung wäre beträchtlich: In dieser Betriebsgröße bis 19 Mitarbeiter handelt es sich um über 2,8 Millionen Unternehmen mit rund 8,5 Millionen Beschäftigten (Das sind rund 94 Prozent aller Unternehmen und rund 30 Prozent aller Beschäftigten.)

In mittelgroßen Betrieben mit 20 bis 199 Beschäftigten kommt es am häufigsten vor, dass Neueinstellungen am Kündigungsschutz scheitern. Das Risiko, dass Arbeitsgerichte eine Kündigung wegen fehlerhafter Sozialauswahl für unwirksam erklären, ist hier naturgemäß höher als in Kleinbetrieben. Die Befürchtungen, in konjunkturell schwierigen Phasen nicht flexibel reagieren zu können und die Belegschaftsstärke dem Bedarf anpassen zu können, sind daher in mittelgroßen Unternehmen besonders stark ausgeprägt.

Die jetzt vorgesehenen minimalen Änderungen durch eine Abfindungsregelung reichen bei weitem nicht aus: Um mehr Beschäftigung im Mittelstand zu schaffen, hält der DIHK es deshalb für notwendig, dass der Kündigungsschutz erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit gilt. Das würde die Hemmschwelle für Neueinstellungen senken.

In diesem Zusammenhang lohnt der Blick nach Dänemark. Das Land weist im europäischen Vergleich eine außerordentlich günstige Beschäftigungslage auf. Das Erstaunliche: Einen gesetzlichen Kündigungsschutz kennen die Dänen nicht. Dafür beträgt das Arbeitslosengeld 90 Prozent des letzten Arbeitseinkommens (maximal 400 Euro wöchentlich). Und eine konsequente Arbeitsmarktpolitik des Förderns und Forderns ist hier bereits Realität.

Wieder mehr und flexibler arbeiten
Weiterer Knackpunkt sind die Arbeitszeiten: 22 Prozent der Unternehmen geben gesetzliche (tägliche Höchstarbeitszeit, Rechtsanspruch auf Teilzeit) und tarifliche Bestimmungen der Arbeitszeitregelungen als Hürde an. Es bleibt deshalb bei unserer Forderung, die wöchentliche Arbeitszeit zu verlängern und zusätzlich größere Zeitkorridore einzuführen. Die Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Kapazitäten kurzfristig an die jeweils aktuellen Erfordernisse anpassen zu können. Arbeitszeitverkürzungen – wie jetzt hier und da diskutiert – tragen zur kurzfristigen Arbeitsplatzsicherung in Krisensituationen bei – nicht mehr und nicht weniger.

Flächentarif betriebsnäher gestalten
Für 21 Prozent der Unternehmen ist das komplexe Tarifrecht ein Kernargument nicht einzustellen. Die diesbezüglichen Probleme nehmen mit wachsender Mitarbeiterzahl und damit in der Regel höherem Grad der Tarifbindung zu. Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass insgesamt nur jedes fünfte Unternehmen über diese Probleme berichtet. Dies ist aber ein Hinweis darauf, dass die betriebliche Wirklichkeit offensichtlich häufig flexibler gestaltet wird, als das Korsett der tarifvertraglichen und rechtlichen Regelungen vermuten lässt.

Umso wichtiger ist es aus Sicht des DIHK, betriebliche Bündnisse für Arbeit rechtlich abzusichern. Schon seit Jahren liegt eine gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vor, das Günstigkeitsprinzip so zu modifizieren, dass beschäftigungssichernde Abweichungen vom Tarifvertrag generell – das heißt auch ohne vereinbarte Öffnungsklauseln – möglich sind. Eine Verbesserung des Status quo kann nur dann gelingen, wenn derartige Vereinbarungen auf Ebene des Unternehmens ohne Vetorecht der Tarifparteien geschlossen werden dürfen.

Fachkräfte nach wie vor gesucht
Trotz mehr als vier Millionen Arbeitsloser ist der Fachkräftemangel für 19 Prozent der Unternehmen ein ernstes Problem. Mit der Schwierigkeit, offene Stellen mit geeigneten qualifizierten Bewerbern zu besetzen, müssen sich vor allem Industrieunternehmen (22 Prozent) und mittelständische Unternehmen (21 Prozent) auseinandersetzen. Das Phänomen "Fachkräftemangel bei hoher Arbeitslosigkeit" erstaunt leider nicht mehr. Seit PISA wissen wir, dass ein Viertel aller 15jährigen Jugendlichen nur auf Grundschulniveau rechnen kann. Damit fehlen bereits die minimalen Voraussetzungen, einen technisch orientierten Beruf zu erlernen oder gar ein ingenieurwissenschaftliches Studium zu ergreifen. Hier müssen wir uns für die nächsten Jahre größte Sorgen machen. Schon das Wachstum in der anstehenden Konjunkturerholung droht wegen fehlender Fachkräfte geringer auszufallen. Das Potenzialwachstum leidet deshalb nicht nur unter fehlenden Sachinvestitionen am Standort Deutschland, sondern insbesondere an unzureichenden Bildungsinvestitionen.

Hier finden Sie als PDF-Dokument (ca. 800 KB) die komplette Studie.

Ihr Ansprechpartner:
IHK Ulm
Dr. Wolfgang Heine
Tel. 0731 / 173-168
E-Mail: heine@ulm.ihk.de

DOKUMENT-NR. 3132

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