IHK24
IHK-Umfrage zum Reformbedarf am Arbeitsmarkt
Hartz reicht nicht
Statement von Dr. Martin Wansleben,
Hauptgeschäftsführer des DIHK, anlässlich der Pressekonferenz zur
Arbeitsmarktlage am 13. November 2003
Hartz reicht nicht. Die Krise auf dem Arbeitsmarkt
geht viel tiefer. Von den Hartz-Instrumenten fassen allein die
Mini- (bis 400 Euro) und Midi-Jobs (400 bis 800 Euro) am
Arbeitsmarkt Fuß. Nach wie vor unzufrieden sind die Unternehmen mit
der Vermittlungsqualität der Arbeitsämter. Die größten
Einstellungshürden sind die zu hohen Lohn- und Lohnzusatzkosten
sowie der starre Kündigungsschutz. Erstaunlich ist aber auch, dass
trotz hoher Arbeitslosigkeit der Fachkräftemangel Unternehmen daran
hindert, offene Stellen geeignet zu besetzen. Dieser Befund deckt
sich mit den aktuellen Zahlen: 2003 verliert Deutschland mehr als
eine halbe Million Arbeitsplätze - das hat es in den
zurückliegenden 10 Jahren nicht gegeben. (bis einschließlich August
bereits rund 400.000). Der DIHK schätzt zudem, dass 2004 trotz
konjunktureller Entspannung weitere 100.000 Jobs wegfallen
werden.
Die Einzelergebnisse unserer Umfrage im Herbst 2003, der mehr
als 20.000 Unternehmensantworten zugrunde liegen:
Hartz greift kaum
Die Wirkung der Hartz-Gesetze ist
ernüchternd: Für fast zwei Drittel der Unternehmen spielt Hartz im
betrieblichen Alltag keine Rolle. So erwägen lediglich rund neun
Prozent der Unternehmen, im Jahr 2004 eine Personal-Service-Agentur
(PSA) in Anspruch zu nehmen. Das Förderprogramm "Kapital für
Arbeit" fristet sogar nur ein Schattendasein. Wir ziehen daraus
zwei Schlüsse: 1. Auf "Kapital für Arbeit" können die Unternehmen
gut verzichten. 2. Statt auf Personal-Service-Agenturen sollte
lieber auf private Zeitarbeit und den direkten und unbürokratischen
Verleih zwischen den Unternehmen gesetzt werden.
Beschäftigungsimpulse bringen jedoch die Mini- (bis 400 �) und
Midi-Jobs (400 bis 800 �): Insgesamt geben gut 30 Prozent der
Unternehmen an, im Jahr 2004 darauf zurückgreifen zu wollen. Im
Handels- und Dienstleistungssektor werden diese kleinen
Beschäftigungsverhältnisse überdurchschnittlich häufig, im
Produzierenden Gewerbe seltener angeboten. Die Akzeptanz der Mini-
und Midi-Jobs belegt, dass geringere Sozialabgaben und damit
niedrigere Arbeitskosten zu mehr Beschäftigung führen. Um die
Perspektiven geringer qualifizierter Erwerbspersonen auf dem
Arbeitsmarkt zu verbessern, braucht der Niedriglohnsektor in
Deutschland eine Chance. Die Einführung von neuen
de-facto-Mindestlöhnen für Langzeitarbeitslose wäre das genaue
Gegenteil. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
würde dann keine Beschäftigungspotenziale im Niedriglohnbereich
erschließen.
Kein Plus für die Arbeitsämter
Der Vermittlungsqualität
der Arbeitsämter attestieren die Unternehmen auf einer Skala von 1
bis 5 mit einer 3,5 eine nur ausreichende Note – nach 3,6 im
Frühjahr 2002. Diese praktisch unveränderte Bewertung ist
keinesfalls beruhigend, fand doch unsere letzte Befragung
unmittelbar unter dem Eindruck des Vermittlungsskandals statt.
Trotz erster Reformbemühungen werden immer noch die
Vermittlungsqualität und die zu lange Bearbeitungsdauer bemängelt.
Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Arbeitsämter würde
zunehmen, wenn diese ihre Arbeit mehr an den betrieblichen Belangen
ausrichten würden.
Das Ziel, die BA künftig stärker auf ihr Kerngeschäft – die
Arbeitsvermittlung – zu konzentrieren, ist vor diesem Hintergrund
zu begrüßen. Falsch ist hingegen, sie zu einer Mega-Behörde wachsen
zu lassen, indem man ihr auch noch die Hauptverantwortung für
erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger überträgt.
Runter mit den Arbeitskosten
Es reicht nicht aus,
Reformen allein an der Arbeitsvermittlung anzusetzen, da die
Ursachen der desolaten Beschäftigungslage an anderer Stelle zu
suchen sind. Beschäftigungshemmnis Nummer 1 sind für 80 Prozent der
Unternehmen die zu hohen Lohn- und Lohnzusatzkosten. Dazu zählen im
Übrigen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern – was häufig
vergessen wird – auch die Beiträge an Berufsgenossenschaften, die
Insolvenzgeldumlage und die Entgeltfortzahlung. Die Kosten für
einen zusätzlichen Arbeitsplatz fallen dabei besonders in kleinen
Unternehmen überdurchschnittlich stark ins Gewicht.
Wir brauchen ertragsabhängige und stärker nach Branchen, Regionen
und Qualifikationen differenzierte Lohnabschlüsse. Die Politik ist
vor allem in der Pflicht, die hohen Lohnzusatzkosten zu senken. So
sollten die Kosten der sozialen Sicherung weitgehend vom
Arbeitseinkommen entkoppelt werden. Der DIHK plädiert in der
gesetzlichen Krankenversicherung für die Einführung
einkommensunabhängiger Gesundheitsprämien. Niedrigere Beitragssätze
müssen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung das erklärte
Ziel sein. Die Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalter
auf 67 Jahre ist ein klares Muss.
Kündigungsschutz entschärfen
In 45 Prozent der
Unternehmen verhindert der starre Kündigungsschutz eine Ausweitung
des Personalbestands. Er erweist sich dabei besonders im
Mittelstand als beschäftigungsfeindlich. Unterdurchschnittlich
belastet zeigen sich nur sehr große (mit mehr als 1000
Mitarbeitern) und sehr kleine (mit weniger als 9 Beschäftigten)
Unternehmen. Eine Erklärung für Letzteres ist, dass Betriebe mit
weniger als fünf Beschäftigten nach geltendem Recht ohnehin nicht
dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen.
Die einstellungshemmende Wirkung des Kündigungsschutzes nimmt in
Unternehmen mit 10 bis 19 Beschäftigten (um 12 Prozentpunkte auf 46
Prozent) gegenüber der Gruppe der Kleinstbetriebe auffallend stark
zu. Der DIHK fordert als Sofortmaßnahme zur Entlastung dieser
Betriebe, den Schwellenwert für den Kündigungsschutz auf mindestens
20 Beschäftigte anzuheben. Die Entlastungswirkung wäre
beträchtlich: In dieser Betriebsgröße bis 19 Mitarbeiter handelt es
sich um über 2,8 Millionen Unternehmen mit rund 8,5 Millionen
Beschäftigten (Das sind rund 94 Prozent aller Unternehmen und rund
30 Prozent aller Beschäftigten.)
In mittelgroßen Betrieben mit 20 bis 199 Beschäftigten kommt es am
häufigsten vor, dass Neueinstellungen am Kündigungsschutz
scheitern. Das Risiko, dass Arbeitsgerichte eine Kündigung wegen
fehlerhafter Sozialauswahl für unwirksam erklären, ist hier
naturgemäß höher als in Kleinbetrieben. Die Befürchtungen, in
konjunkturell schwierigen Phasen nicht flexibel reagieren zu können
und die Belegschaftsstärke dem Bedarf anpassen zu können, sind
daher in mittelgroßen Unternehmen besonders stark ausgeprägt.
Die jetzt vorgesehenen minimalen Änderungen durch eine
Abfindungsregelung reichen bei weitem nicht aus: Um mehr
Beschäftigung im Mittelstand zu schaffen, hält der DIHK es deshalb
für notwendig, dass der Kündigungsschutz erst nach drei Jahren
Betriebszugehörigkeit gilt. Das würde die Hemmschwelle für
Neueinstellungen senken.
In diesem Zusammenhang lohnt der Blick nach Dänemark. Das Land
weist im europäischen Vergleich eine außerordentlich günstige
Beschäftigungslage auf. Das Erstaunliche: Einen gesetzlichen
Kündigungsschutz kennen die Dänen nicht. Dafür beträgt das
Arbeitslosengeld 90 Prozent des letzten Arbeitseinkommens (maximal
400 Euro wöchentlich). Und eine konsequente Arbeitsmarktpolitik des
Förderns und Forderns ist hier bereits Realität.
Wieder mehr und flexibler arbeiten
Weiterer Knackpunkt
sind die Arbeitszeiten: 22 Prozent der Unternehmen geben
gesetzliche (tägliche Höchstarbeitszeit, Rechtsanspruch auf
Teilzeit) und tarifliche Bestimmungen der Arbeitszeitregelungen als
Hürde an. Es bleibt deshalb bei unserer Forderung, die wöchentliche
Arbeitszeit zu verlängern und zusätzlich größere Zeitkorridore
einzuführen. Die Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden,
ihre Kapazitäten kurzfristig an die jeweils aktuellen Erfordernisse
anpassen zu können. Arbeitszeitverkürzungen – wie jetzt hier und da
diskutiert – tragen zur kurzfristigen Arbeitsplatzsicherung in
Krisensituationen bei – nicht mehr und nicht weniger.
Flächentarif betriebsnäher gestalten
Für 21 Prozent der
Unternehmen ist das komplexe Tarifrecht ein Kernargument nicht
einzustellen. Die diesbezüglichen Probleme nehmen mit wachsender
Mitarbeiterzahl und damit in der Regel höherem Grad der
Tarifbindung zu. Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass
insgesamt nur jedes fünfte Unternehmen über diese Probleme
berichtet. Dies ist aber ein Hinweis darauf, dass die betriebliche
Wirklichkeit offensichtlich häufig flexibler gestaltet wird, als
das Korsett der tarifvertraglichen und rechtlichen Regelungen
vermuten lässt.
Umso wichtiger ist es aus Sicht des DIHK, betriebliche Bündnisse
für Arbeit rechtlich abzusichern. Schon seit Jahren liegt eine
gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft
vor, das Günstigkeitsprinzip so zu modifizieren, dass
beschäftigungssichernde Abweichungen vom Tarifvertrag generell –
das heißt auch ohne vereinbarte Öffnungsklauseln – möglich sind.
Eine Verbesserung des Status quo kann nur dann gelingen, wenn
derartige Vereinbarungen auf Ebene des Unternehmens ohne Vetorecht
der Tarifparteien geschlossen werden dürfen.
Fachkräfte nach wie vor gesucht
Trotz mehr als vier
Millionen Arbeitsloser ist der Fachkräftemangel für 19 Prozent der
Unternehmen ein ernstes Problem. Mit der Schwierigkeit, offene
Stellen mit geeigneten qualifizierten Bewerbern zu besetzen, müssen
sich vor allem Industrieunternehmen (22 Prozent) und
mittelständische Unternehmen (21 Prozent) auseinandersetzen. Das
Phänomen "Fachkräftemangel bei hoher Arbeitslosigkeit" erstaunt
leider nicht mehr. Seit PISA wissen wir, dass ein Viertel aller
15jährigen Jugendlichen nur auf Grundschulniveau rechnen kann.
Damit fehlen bereits die minimalen Voraussetzungen, einen technisch
orientierten Beruf zu erlernen oder gar ein
ingenieurwissenschaftliches Studium zu ergreifen. Hier müssen wir
uns für die nächsten Jahre größte Sorgen machen. Schon das Wachstum
in der anstehenden Konjunkturerholung droht wegen fehlender
Fachkräfte geringer auszufallen. Das Potenzialwachstum leidet
deshalb nicht nur unter fehlenden Sachinvestitionen am Standort
Deutschland, sondern insbesondere an unzureichenden
Bildungsinvestitionen.
Hier
finden Sie als PDF-Dokument (ca. 800 KB) die komplette
Studie.
Ihr Ansprechpartner:
IHK Ulm
Dr. Wolfgang Heine
Tel. 0731 / 173-168
E-Mail: heine@ulm.ihk.de
