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Energieeffizienz: Einigung beim Gebäudeenergiepass

Am 17. November 2006 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung vorgelegt.

Danach sind Eigentümer und Vermieter beim Verkauf oder der Vermietung verpflichtet, dem Interessenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei zwischen dem Bedarfsausweis (der eine Untersuchung des Gebäudes voraussetzt und damit teurer ist) oder einem Verbrauchsausweis (der lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch erfasst und damit von den Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner abhängt) wählen.

Diese Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten gilt auch für Nichtwohngebäude. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die das Qualitätsniveau der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung nicht erreichen soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich sein. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen. Zu dem Entwurf werden in den nächsten Wochen die Länder und die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach noch zustimmen. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung soll die europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt werden - bislang fehlen insbesondere Regelungen zu Energieausweisen für den Gebäudebestand.

DOKUMENT-NR. 10521

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