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Emissionshandel: Plan zur Überarbeitung festgelegt

Am 13. November 2006 hat die Kommission den Zeitplan für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems festgelegt. Im zweiten Halbjahr 2007 will sie Rechts­vorschriften zur Änderung der Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten vorschlagen, die dann 2013 in Kraft treten sollen. In die Änderungen fließen die seit der Einführung des Systems im Januar 2005 gemachten Erfahrungen ein. Vier Themenschwerpunkte sind in der Mitteilung bestimmt worden. Im Mittelpunkt der Überprüfung stehen vor allem der Geltungsbereich, die Harmonisierung des Emissionshandels, die konsequente Durchsetzung und die Einbeziehung von Drittländern.

Untersucht werden soll, ob das System neben CO2 auch auf andere Sektoren und Treibhausgase ausgedehnt werden kann (beispielsweise Distickstoffmonoxid aus der Ammoniakproduktion oder Methan aus dem Kohlebergbau) und welche Arten von Verbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelsystem einbezogen werden sollen. Unabhängig davon besteht zwischen Kommission, Rat und Parlament Einigkeit, den Luftverkehr einzubeziehen. Diesbezüglich beabsichtigt die Kommission, in den kommenden Monaten entsprechende Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Außerdem sollen künftig auch kleine Anlagen zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Hinsichtlich der Harmonisierung des Emissionshandels sollen die Systeme der Mitgliedstaaten stärker angeglichen werden, um Investoren mehr Planungssicherheit zu bieten und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Zudem soll die Möglichkeit geprüft werden, nach 2012 eine gemeinsame EU-weite Emissionsobergrenze festzulegen. Harmonisiert werden sollen auch die Leitlinien zur Überwachung und Berichterstattung sowie Vorschriften zur Überprüfung von Emissionsberichten. Ferner soll überlegt werden, wie das europäische Emissionshandelssystem mit geplanten oder bereits bestehenden Systemen anderer Länder verknüpft werden könnte.

DOKUMENT-NR. 10520

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