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INTERNATIONAL

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

1. Was ist der EWSA?
Der EWSA ist eine beratende Versammlung, die 1957 durch die Verträge von Rom eingesetzt wurde. Die Mitglieder repräsentieren die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der Zivilgesellschaft. Nach den Verträgen von Rom hat er die Aufgabe, die drei Organe (Parlament, Rat und Kommission) zu beraten.

Der EWSA muss angehört werden, wenn die Verträge dies zwingend vorsehen und kann mit weiteren Fragen befasst werden, soweit die genannten Organe es als sinnvoll erachten. Er kann aber auch Stellungnahmen aus eigener Initiative angehen.

Der EWSA setzt sich auch dafür ein, die Rolle der Zivilgesellschaft in den Staaten außerhalb der Gemeinschaft zu stärken.

2. Wie setzt sich der EWSA zusammen?
Dem EWSA gehören 222 Mitglieder an, die in drei Gruppen organisiert sind: Arbeitgeber (in dieser Gruppe ist der DIHK vertreten), Arbeitnehmer, Verschiedene Interessen (Handwerker, Landwirte, KMU, freie Berufe, Familienvereinigungen, Verbände für Behinderte, sozialwirtschaftliche Verbraucherorganisationen). Die Zusammensetzung ändert sich mit jeder Neubesetzung, die alle vier Jahre erfolgt.

3. Wie arbeitet der EWSA?
Der EWSA besteht aus sechs Fachgruppen, die einen sehr großen Teil der EU-Kompetenzen abdecken:

  • Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (ECO)
  • Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch (INT)
  • Verkehr, Infrastrukturen, Informationsgesellschaften (TEN)
  • Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft (SOC
  • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz (NAT)
  • Außenbeziehungen (REX)

Die Stellungnahmen des Ausschusses werden von Berichterstattern abgefasst, die sich in der Regel auf die Mitarbeit einer Studiengruppe stützen können. Deren Mitglieder werden nach den für das Thema erforderlichen Sachkenntnissen und unter Wahrung eines gewissen geografischen Gleichgewichts aus den drei Gruppen ausgewählt. Die Berichterstatter können externe Experten ihrer Wahl zu Rate ziehen.

Nach Diskussion in der Studien- und dann in der Fachgruppe werden die Stellungnahmen auf einer Plenartagung verabschiedet. Davon finden pro Jahr neun statt. Die verabschiedeten Stellungnahmen werden Kommission, Rat und dem Parlament sofort übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Sie können auf der Webseite des EWSA eingesehen werden.

4. Welche Wirkung hat die Arbeit des EWSA?
Zwei Drittel der Empfehlungen des EWSA werden von den Entscheidungsinstanzen berücksichtigt. Die Initiativstellungnahmen des EWSA sind von besonderem Interesse. Häufig können mittels dieser Initiativarbeiten die Entscheidungsorgane der Europäischen Union, allen voran die Kommission, für ein Thema sensibilisiert werden, dem sie bis dahin keine oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben.

Besonders erfolgreich ist die Binnenmarktbeobachtungsstelle. Diese hat folgende Zielsetzungen:

  • Stellungnahmen zu den Jahres- und Halbjahresberichten der Kommission in Bezug auf den Binnenmarkt und Wirtschaftsreformen (Cardiff Bericht)
  • Ermittlung der Hindernisse für die Verwirklichung des Binnenmarktes

DOKUMENT-NR. 15020

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