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Schludrig geführte Ausbildungsnachweise können nach wiederholter erfolgloser Abmahnung des Auszubildenden eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese Vorgehensweise hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ausdrücklich bestätigt. In Ihrem Urteil (Az. 2 Sa 22/02) betonen die Richter, dass das beharrliche Verstoßen gegen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis auch nach Ablauf der Probezeit eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Das Berufsbildungsgesetz hat aus gutem Grund den Beteiligten die Pflicht zur Führung eines Ausbildungsnachweises auferlegt. Der Ausbildungsnachweis erlaubt es, jederzeit den Ausbildungsstand zu überprüfen. Als Kontrollinstrument sichert der Ausbildungsnachweis die Ausbildungsqualität.
Wichtig:
Die Führung des Ausbildungsnachweises hat der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden während der Ausbildung zu ermöglichen und ihm dazu auch ausreichend Zeit einzuräumen. Der Ausbilder hält den Auszubildenden zur Führung des Ausbildungsnachweises an, kontrolliert den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen und bestätigt durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße Führung und sachliche Richtigkeit.
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist bei der mündlichen Prüfung beziehungsweise der Fertigkeitsprüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Ein fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.
Sollten während der Ausbildung Unregelmäßigkeiten bei der Führung des Ausbildungsnachweises durch den Auszubildenden auftreten und diese nicht durch entsprechende Einwirkung des Betriebes behoben werden können, so bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Wir werden dann unsererseits den Auszubildenden über die Folgen eines nicht ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweises informieren.
Ihre Ausbildungsberater
Technische Berufe, IT-Berufe: Holger Balkheimer
Tel. 0731 / 173-193, balkheimer@ulm.ihk.de
Kaufm. Berufe in Industrie, Dienstleistung und Gastronomie:
Bruno Janzik Tel. 0731 / 173-133, janzik@ulm.ihk.de
Kaufmännische Berufe im Handel: Bernd Staudinger
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