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Kontaktstelle Frau und Beruf (Dokument-Nr.: 19015)
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Merkblatt Vergütung bei Teilzeitausbildung
(PDF, 32 KB) (Dokument-Nr.: 90782)
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Für wen ist eine Teilzeitausbildung möglich?
Eine Teilzeitausbildung kann nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes nur „bei berechtigtem Interesse“ durchgeführt werden. Dieses berechtigte Interesse kann vorliegen, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. Auch bei der Ausbildung Behinderter kann eine Teilzeitausbildung in Betracht kommen.
Wie sieht es finanziell aus?
Auch Teilzeit-Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung von ihrem Ausbildungsunternehmen. Diese kann jedoch entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert sein. Die Kontaktstelle Frau und Beruf der IHK Ulm berät Sie über mögliche ergänzende Leistungen.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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