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AUS- UND WEITERBILDUNG

Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung

Für wen ist eine Teilzeitausbildung möglich?

Eine Teilzeitausbildung kann nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes nur „bei berechtigtem Interesse“ durchgeführt werden. Dieses berechtigte Interesse kann vorliegen, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. Auch bei der Ausbildung Behinderter kann eine Teilzeitausbildung in Betracht kommen. 

Wie sieht es finanziell aus?

Auch Teilzeit-Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung von ihrem Ausbildungsunternehmen. Diese kann jedoch entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert sein. Die Kontaktstelle Frau und Beruf der IHK Ulm berät Sie über mögliche ergänzende Leistungen.

DOKUMENT-NR. 90779

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