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AUS- UND WEITERBILDUNG

Rechtsratgeber - Ausbildung

AUS- UND WEITERBILDUNG

Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung

Eine Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen in Teilzeit stattfinden, zum Beispiel, wenn Auszubildende ein eigenes Kind haben. Wir informieren Sie, für wen eine Teilzeitausbildung möglich ist und was es grundsätzlich zu beachten gibt. mehr

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Auszubildende wegen mangelnder Eignung in der Probezeit gekündigt

Kündigt ein Unternehmen seinem Auszubildende während der Probezeit wegen mangelnder Eignung, ist diese Entscheidung vom Gericht lediglich auf Willkür oder Verstoß gegen das Maßregelungsverbot überprüfbar. mehr

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Nicht ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) rechtfertigt Kündigung

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein rechtfertigen schlampig geführte Ausbildungsnachweise durchaus eine außerordentliche Kündigung. mehr

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Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

Bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung ist sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für die Auszubildenden oft nicht klar, welche Ausbildungsvergütung für den jeweiligen Ausbildungsberuf angemessen ist bzw. wonach sich die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet. mehr

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Neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Ausbildungsende

Ausbildungsverträge enden nicht zwangsläufig mit Zeitablauf, wenn Prüfungsergebnisse noch ausstehen. Auszubildende können Verlängerung verlangen. mehr

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Befristung im Anschluss an eine Ausbildung

Hat ein Arbeitgeber nach Abschluss der Ausbildung mit dem ehemaligen Auszubildenden zur Erleichterung des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, ist danach eine weitere Befristung aus dem gleichen Sachgrund nicht mehr zulässig. mehr

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Das Zeugnis - worauf muss geachtet werden?

Ausbildende sind verpflichtet, bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Auszubildende ein Zeugnis verlangen oder nicht mehr

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Freistellung für Berufsschule und Prüfung

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes haben Ausbildende die Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, wenn solche durchzuführen sind, freizustellen. mehr

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Hinweise zur Zwölftelung von Urlaubsansprüchen

Häufig tritt die Frage auf, ob der Urlaubsanspruch von Auszubildenden gezwölftelt werden darf, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. eines Jahres endet. Das ist nicht der Fall. mehr

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Hinweise zur Höhe und finanziellen Abgeltung von Urlaub

Die Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs ist davon abhängig, ob die Arbeitswoche fünf oder sechs Tage hat. Urlaub ist in Geld abzugelten, soweit er wegen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Keine automatische Verlängerung von Ausbildungsverhältnissen

Ein Ausbildungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Auszubildende haben keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung, wenn ihre Abschlussprüfung erst nach der Ausbildungszeit stattfinden kann. mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Urlaub - Urlaubsanspruch

Auf Auszubildende finden die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze Anwendung. So werden sie bei der Urlaubsplanung wie Arbeitnehmer behandelt und haben in jedem Jahr einen Rechtsanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Auszubildende können schadensersatzpflichtig sein, wenn sie Wettbewerb zum Nachteil ihres Ausbildungsbetriebes betreiben. Auszubildende dürfen während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses keinen Wettbewerb zum Nachteil ihres ausbildenden Betriebs betreiben. mehr

IHK24

Ausbildereignungsverordnung

Ausbilder müssen für alle ab dem 1. August 2009 neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse wieder den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung vorlegen. Welche Änderungen bringt die neue AEVO? In welchen Schritten geht es weiter? mehr

DOKUMENT-NR. 16077

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK