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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbilder

Information für Ausbilder

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwischen der Berechtigung zum Einstellen und zum Ausbilden, weil andernfalls ein Betriebsinhaber, der nicht selbst ausbilden will oder kann, sondern die Ausbildung fachlich geeigneten Ausbildern überlassen will, keine Auszubildenden einstellen könnte.

Einstellung zur Berufsausbildung heißt, die Berufsausbildung verantwortlich durchführen. Wer Auszubildende einstellt, muss persönlich geeignet sein. Wer Auszubildende ausbildet, muss nicht nur persönlich, sondern auch fachlich geeignet sein.

Die fachliche Eignung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus der

  • beruflichen Eignung und der
  • berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Eine weitere Vorrausetzung ist, dass der Ausbilder eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

In der Ausbilderprüfung ist die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden sieben Handlungsfeldern nachzuweisen:

  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

DOKUMENT-NR. 10547

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