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Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift oder Lehrzeitbescheinigung
(DOC, 618 KB) (Dokument-Nr.: 16146)
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Zum Zwecke der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildungszeiten benötigen Sie den Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Abschlussprüfung. In der Regel genügt eine Bescheinigung über die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages und das Datum des Prüfungstages bei der zuständigen IHK. Die Bescheinigung über die Ausbildungzeit ist kostenfrei.
Sollten Sie Ihr Zeugnis nicht mehr finden, so können Sie bei uns, gegen eine Gebühr in Höhe von – 15,00 eine Zweitschrift Ihres Abschlusszeugnisses anfordern.
Sofern Sie das Ausstellen einer Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte beiliegenden Antrag lückenlos aus und faxen, bzw. senden Sie uns diesen zu. Sie erhalten dann von unserer Seite den Gebührenbescheid in Höhe von – 15,00. Sobald diese Gebühr bezahlt ist, werden wir die Zusendung der Zweitschrift veranlassen.
Das Antragsformular Zweitschrift/Ausbildungszeit erhalten Sie im Download
Ansprechpartner:
Gabriele Bläs, gewerblich/technische Berufe
Helmut Eisler, IT-Berufe
Christa Fehrle, kaufmännische Berufe
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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