Der Berufsausbildungsvertrag ist der Vertrag zwischen
Ausbildenden und Auszubildenden über die Ausbildung in einem
bestimmten Ausbildungsberuf.
Wird der Berufsausbildungsvertrag nachträglich geändert, so ist
auch die Änderung schriftlich niederzulegen. Die ergänzende
Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und
deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.
Ausbildende haben auch hier den Auszubildenden und deren
gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der
unterzeichneten ergänzenden Niederschrift unverzüglich
auszuhändigen (§ 11 Abs. 4 BBiG).
Vertragsniederschrift und wesentliche Änderungen haben
Ausbildende unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen.
Auszug aus Rechtsratgeber
Berufsbildung