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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Änderungen zum Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag ist der Vertrag zwischen Ausbildenden und Auszubildenden über die Ausbildung in einem bestimmten Ausbildungsberuf.

Wird der Berufsausbildungsvertrag nachträglich geändert, so ist auch die Änderung schriftlich niederzulegen. Die ergänzende Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen. Ausbildende haben auch hier den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten ergänzenden Niederschrift unverzüglich auszuhändigen (§ 11 Abs. 4 BBiG).

Vertragsniederschrift und wesentliche Änderungen haben Ausbildende unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen.

Auszug aus Rechtsratgeber Berufsbildung

DOKUMENT-NR. 10457

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