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AUS- UND WEITERBILDUNG

Neue Antragsfristen beim Amt für Güterverkehr

Für die Förderperiode 2012 wurden die Förderrichtlinien „Aus- und Weiterbildung“ und „De-minimis“ geändert (Bundesanzeiger Nummer 104 vom 14. Juli 2011).

Nach der seit dem 15. Juli 2011 erstmals geänderten Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Aus- und Weiterbildung) vom 14. Oktober 2010 beginnt für die Förderperiode 2012 die Antragsfrist am 1. Oktober des Vorjahres und endet am 15. Januar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Mit der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) vom 19. Oktober 2009 gilt seit dem 15. Juli 2011 die geänderte Antragsfrist vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 28. Februar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Die notwendigen Formulare zur Antragstellung werden rechtzeitig auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (www.bag.bund.de) zur Verfügung gestellt.

DOKUMENT-NR. 93992

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