AUS- UND WEITERBILDUNG
Ausbildungsbonus jetzt auch für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
Ausbildungsunternehmen, die einen Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb übernehmen und betrieblich ausbilden, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit jetzt ebenfalls den Ausbildungsbonus beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr.
Der Ausbildungsbonus beträgt
4.000 Euro, wenn die monatliche Vergütung 500 Euro
unterschreitet,
5.000 Euro, wenn die monatliche Vergütung mind. 500 Euro und
weniger als 750 Euro beträgt, und
6.000 Euro, wenn die monatliche Vergütung mind. 750 Euro
beträgt.
Weitere Informationen zum Ausbildungsbonus sowie die Antragsformulare erhalten interessierte
Unternehmen ausschließlich beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter Tel. 01801/66 44 66.
