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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildungsbonus jetzt auch für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

Ausbildungsunternehmen, die einen Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb übernehmen und betrieblich ausbilden, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit jetzt ebenfalls den Ausbildungsbonus beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr.

Der Ausbildungsbonus beträgt
4.000 Euro, wenn die monatliche Vergütung 500 Euro unterschreitet,
5.000 Euro, wenn die monatliche Vergütung mind. 500 Euro und weniger als 750 Euro beträgt, und
6.000 Euro, wenn die monatliche Vergütung mind. 750 Euro beträgt.

Weitere Informationen zum Ausbildungsbonus sowie die Antragsformulare erhalten interessierte

Unternehmen ausschließlich beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter Tel. 01801/66 44 66.

DOKUMENT-NR. 18275

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