. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen wird einfacher

Die Zentralstelle bewertet auf Antrag eine ausländische Hochschulqualifikation und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Zusätzlich benennt sie den vergleichbaren deutschen Bildungsabschluss und informiert über die Fortsetzung des Studiums, die Rechtsgrundlagen der Führung des akademischen Grades und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

Die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen wurde im Sekretariat der Kultusministerkonferenz eingerichtet. Der Antrag zur Bewertung steht unter www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html zur Verfügung. Für die Bewertung wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben.

Informationen über ausländische Hochschulabschlüsse und deren Anerkennung enthalten Sie unter "Externe Links"

DOKUMENT-NR. 20366

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK