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INNOVATION UND UMWELT

Gebäudeenergiepass

Die Novelle der Energieeinsparverordnung ist Ende Juni verabschiedet worden und tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Bisher benötigt man einen Energieausweis beim Neubau und bei wesentlichen Änderungen eines Gebäudes. Der Energieausweise für den Altbestand wird schrittweise ab Mitte 2008 eingeführt.

Über Pflichten und Rechte von Eigentümern und Käufern bzw. Mietern sowie Rechtsgrundlagen und Kosten des neuen Energieausweises informiert der neue DIHK-Flyer "Der neue Gebäudeenergieausweis für den Altbestand".

Der Flyer kann kostenlos bei der Industrie- und Handelskammer Ulm angefordert werden.

DOKUMENT-NR. 7811

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