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INNOVATION UND UMWELT

Ökodesign III

Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf  vorgelegt, mit dem sich auch der Titel in „Energieverbrauchs-relevante-Produkte-Gesetz“ (EVPG) ändert. Mit der Novelle soll die Erweiterung des Anwendungsbereichs von bisher „energiebetriebene“ auf nun „energieverbrauchsrelevante“ Produkte gemäß der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erfolgen.

Zudem werden einige Bestimmungen an die Verordnung (EG) Nummer 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten angepasst. Dazu werden in das EVPG Änderungen im „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ (GPSG) übernommen, dessen Neufassung als „Produktsicherheitsgesetz“ (ProdSG) die Bundesregierung parallel beschlossen hat. Auf diese Weise sollen die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland erhalten und insbesondere auch im Handel eingreifen können.

Der Entwurf für das EVPG befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und soll im Herbst 2011 verabschiedet werden. Damit erfüllt die Bundesregierung ihre Umsetzungspflicht ein Jahr später als in der EU-Richtlinie vorgesehen. Dies ist auf die in engem Zusammenhang stehende Novellierung des GPSG zurückzuführen, auf die gewartet werden sollte. Abgesehen von den Regelungen zur Marktüberwachung hat die Novellierung des EBPG zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen, da die einzelnen Produktvorschriften im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie von der Europäischen Kommission als sogenannte Durchführungsmaßnahmen erlassen werden.

Der DIHK hatte sich im vergangenen Jahr zum Referentenentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums geäußert und die Anpassung des EBPG als notwendig begrüßt, allerdings eine „eins-zu-eins“-Umsetzung des EU-Rechtsrahmens gefordert. Der nun vorliegende EVPG-Gesetzentwurf geht hinsichtlich des Eingriffsregimes seitens der zuständigen Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern über den ursprünglichen Referentenentwurf hinaus: Die Überprüfung von Produkten ist nunmehr auf allen Vermarktungsstufen möglich – also auch im Handel, der bislang im EBPG nicht in die Eingriffsbefugnis der Behörden fällt. Da dies aber den Regelungen im künftigen ProdSG entspricht, erscheint das Vorgehen des Gesetzgebers kohärent. Positiv ist zu bewerten, dass sich die Novelle des EBPG im Wesentlichen auf die Einführung des Begriffs „energieverbrauchsrelevante Produkte“ beschränkt und auch im Titel bei diesem Begriff bleibt. Im Gesetzestitel allgemein nur von „Produkten“ zu sprechen, war zuvor auch diskutiert worden. Dies hätte aber eine mögliche erneute Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ökodesign-Richtlinie auf EU-Ebene präjudiziert und war deshalb vom DIHK abgelehnt worden.

(Quelle: DIHK, geändert)

DOKUMENT-NR. 94466

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