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INNOVATION UND UMWELT

Ökodesign-Verordnung für Ventilatoren veröffentlicht

Die Verordnung 327/2011 gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Ventilatoren als solchen und für Ventilatoren, die in andere unter die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG  fallende energieverbrauchsrelevante Produkte eingebaut sind.

Die einzelnen Anforderungen an die Energieeffizienz von Ventilatoren treten wie folgt in Kraft:

  • Erste Stufe: Ab 1. Januar 2013 für Lüftungsventilatoren (Anhang I Abschnitt 2 Tabelle 1),

  • Zweite Stufe: Ab 1. Januar 2015 für sämtliche Ventilatoren (Anhang I Abschnitt 2 Tabelle 2)

  • Die Anforderungen an die Produktinformationen über Ventilatoren und Vorschriften zu deren Präsentation (Anhang I Abschnitt 3) gelten ab 1. Januar 2013.

Ausnahmen von der Anwendung der Verordnung bestehen unter anderem für kleine Ventilatoren, die (mittelbar) durch einen Elektromotor mit einer Leistung zwischen 125 W und 3 kW angetrieben werden, der vorwiegend anderen Zwecken dient. So wird beispielsweise ein kleiner Ventilator zur Kühlung des Elektromotors einer Kettensäge nicht erfasst, selbst wenn die Leistung des Kettensägenmotors (der auch den Ventilator antreibt) über 125 W liegt.

Anmerkung: Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 festgelegt. Allerdings werden hier viele Motoren in Verbindung mit Ventilatoren nicht erfasst. Deshalb ist eine weitere Verordnung für Ventilatoren erlassen worden.

Weitere Informationen und die Verordnung finden Sie im rechten Servicefeld.

DOKUMENT-NR. 90263

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