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INNOVATION UND UMWELT

Biotechnologie: Annahme des Berichts des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan der Kommission

Das Europäische Parlament hat Mitte November 2002 den Bericht über den Kommissionsvorschlag zur Weiterentwicklung von Biowissenschaften und Biotechnologie angenommen.

Mit der Annahme des Berichts über die Mitteilung der Kommission zu Biowissenschaften und Biotechnologie - Eine Strategie für Europa (KOM(2002) 27 - C5 - 0260/2002 - 2002/2123 (COS)) unterstreicht das Parlament die Bedeutung eines vervollständigten und harmonisierten Rahmens für die Biowissenschaften, der die ethisch-rechtliche Werte schützt und die wissensgestützte Forschung voranbringt.

Der Verbraucherschutz soll dabei gefördert werden. Weiterhin wollen die Abgeordneten dem Abwandern von Wissenschaftlern (brain-drain) und der Abhängigkeit von Einfuhren biotechnologischer Produkte entgegenwirken. Die Anwender biotechnologischer Entwicklungen sollen kein Haftungsrisiko tragen. Die Abgeordneten wollen die Öffentlichkeit über die Potentiale der Biotechnologie aufklären von der Gesundheitsforschung bis zur Landwirtschaft und von der Industrie bis hin zur Forschung bei alternativen Energieressourcen. Sie fordern die Mitgliedstaaten auf, die Ausbildung in Biologie mit Hinblick auf die Genomforschung und Mikrobiologie zu verstärken. Die Abgeordneten unterstützen die Kommission auch in ihrem Vorhaben, eine Führungsrolle bei der Entwicklung internationaler Standards für die biowissenschaftliche Forschung zu spielen. Auf Ebene der Vereinten Nationen soll ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen aufgestellt werden.

Das seit 1998 bestehende De-facto-Moratorium zu gentechnisch veränderten Lebensmittel soll beendet werden, um den Konsumenten mehr Auswahlmöglichkeiten einzuräumen und Innovationen zu fördern. Den Verbrauchern muss ausreichende und vertrauenswürdige Informationen über gentechnisch veränderte Nahrungsmittel an die Hand gegeben werden, damit sie eine objektive Entscheidung über diese Lebensmittel treffen und Vertrauen in biotechnologische Produkte und Forschung gewinnen können. Mit mehr Forschung können Umweltprobleme beseitigt und nachhaltige Entwicklung sowie hinreichende Nahrungsmittelversorgung gefördert werden.

Bei der Forschung zur reproduktiven Medizin betonen die Abgeordneten, dass genetische Tests und Analysen klarer Regeln bedürfen. Sie müssen im Rahmen kompetenter, unabhängiger und persönlicher Beratung erfolgen, wobei medizinische, ethische, soziale, psychologische und rechtliche Aspekte zu beachten sind. Das Leben und die Würde jeglichen menschlichen Wesens sind unabhängig von seinem Entwicklungs- und Gesundheitszustand zu respektieren. Die Abgeordneten wenden sich gegen jegliche Forschung, die diesen Prinzipien zuwiderläuft. Weiterhin fordern sie, dass keine Frau zu pränatalen Diagnosen genötigt werden darf. Geschlechtsbestimmungen im Rahmen der pränatalen Diagnosen sollen nur dann erlaubt werden, wenn die Gefahr von erheblichen erbspezifischen und geschlechtsbedingten Krankheiten zu erwarten ist.

DOKUMENT-NR. 12178

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