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Online-Rechnungen
(PDF, 1,026 KB) (Dokument-Nr.: 19699)
Sie befinden sich hier: Startseite > Innovation und Umwelt > Neues aus dem Netz > Worauf Sie als Empfänger von elektronischen Rechnungen achten sollten
Eine elektronische Rechnung wird vor allem dann verschickt, wenn Wareneinkäufe oder Dienstleistungen im Internet getätigt wurden. Vielen Empfängern von Online-Rechnungen ist jedoch nicht bewusst, dass nur die wenigsten elektronischen Rechnungen den Anforderungen des Steuergesetzgebers entsprechen. Das Finanzamt akzeptiert diese nämlich nur dann, wenn sie mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
Die qualifizierte elektronische Signatur kann zum Beispiel mithilfe eines Chipkarten-Lesegerätes, einer Chipkarte, die neben einem elektronischen Zertifikat auch einen privaten und geheimen kryptographischen Schlüssel des Antragsstellers enthält, sowie mit einer dazugehörigen PIN aktiviert werden. Die qualifizierte elektronische Signatur wird jedes Mal auf der Basis des zu signierenden Dokuments generiert und ist damit einzigartig. Sie kann deshalb nicht für weitere Dokumente einfach kopiert und verwendet werden.
Mehr Informationen erhalten Sie in der PDF, die Sie im linken Servicefeld herunterladen können.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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