. .
Illustration

INNOVATION UND UMWELT

Neu: Innovationsgutscheine des Bundes (go-Inno)

Antragsberechtigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern und entweder maximal 10 Mio. – Umsatz oder 10 Mio. – Bilanzsumme. Bis 31.12.2010 auch Unter­nehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und maximal 20 Mio. – Umsatz / Bilanzsumme.

Regionaler Bereich:
Gesamtes Bundesgebiet.

Verwendungszweck:
Externe Beratung zur Unterstützung von Produkt- u. technischen Verfahrensinnovationen:

Initialberatung zur Sondierung des betrieblichen Potenzials für Innovationen für solche Unternehmen, die bisher noch keine externe Beratung zu Innovationsmanagement hatten.

Leistungsstufe 1: Unternehmens-/Technologie-Audit oder Machbarkeitsstudie
Stärken-Schwächen-Profil des technisch/technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Ist-Zustandes; Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg und die Wettbewerbsfähigkeit; alternativ: kundenbezogene Machbarkeitsstudie.

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Technologiebewertung;Realisierungskonzept;Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten.

Leistungsstufe 3: externes Projektmanagement
Begleitung bei der Projektdurchführung; Projektcontrolling; Auswertung.

Kommt es im Rahmen der Leistungsstufe 1 zu mehr als einem Innovationsvorhaben, kann für jedes Vorhaben ein Vertrag nach Leistungsstufe 2 abgeschlossen werden;dies gilt auch für die Leistungsstufe 2 in Bezug auf die Leistungsstufe 3.

Der Abschluss von Verträgen zur Beratung in den Leistungsstufen 2 und 3 setzt nicht vor­aus, dass zuvor eine Beratung in der vorhergehenden Leistungsstufe erfolgen musste.

Art der Förderung:
Innovationsgutscheine (Zuschüsse), höchstens fünf Gutscheine pro Kalenderjahr.

Konditionen (gültig ab 1.5.2010):

Initialberatung: kostenlos für einen halben Beratertag.

Leistungsstufen 1 - 3: 50 % der vorhabensbezogenen Ausgaben bis zu 800 –.

In der Leistungsstufe 1 bis zu fünf Beratertage (für eine Machbarkeitsstudie bis zu acht, werden sachverständige Dritte einbezogen bis zu zehn Beratertage).

In der Leistungsstufe 2 bis zu 20 Beratertage (werden sachverständige Dritte einbezogen bis zu 25 Beratertage).

Werden die Leistungsstufen 1 und 2 in einem Vertrag kombiniert bis zu 25 Beratertage (werden sachverständige Dritte einbezogen bis zu 30 Beratertage).

In der Leistungsstufe 3 bis zu 20 Beratertage.

Antragstellung:
Antragsberechtigt sind vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen; an EuroNorm.

EuroNorm GmbH - Projektträger des BMWi
Stralauer Platz 34, 10243 Berlin
Telefon: 0 30/9 70 03-00, Fax: 0 30/9 70 03-44
Internet: http://www. inno-beratung.de
E-Mail: info@inno-beratung.de

Quelle:
Richtlinie BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen vom 6.4.2010; Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirt­schaft und Technologie vom 30.4.2010 (BAnz. Nr. 66 vom 30.4.2010, S. 1 538).

Bemerkungen:
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2013 befristet.

DOKUMENT-NR. 20492

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0731 173-181
  • Fax: 0731 173-5181

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK