- Telefon: 0731 173-181
- Fax: 0731 173-5181
Antragsberechtigte:
Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern und
entweder maximal 10 Mio. – Umsatz oder 10 Mio. – Bilanzsumme. Bis
31.12.2010 auch Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und
maximal 20 Mio. – Umsatz / Bilanzsumme.
Regionaler Bereich:
Gesamtes
Bundesgebiet.
Verwendungszweck:
Externe Beratung zur
Unterstützung von Produkt- u. technischen
Verfahrensinnovationen:
Initialberatung zur Sondierung des betrieblichen Potenzials für Innovationen für solche Unternehmen, die bisher noch keine externe Beratung zu Innovationsmanagement hatten.
Leistungsstufe 1:
Unternehmens-/Technologie-Audit oder
Machbarkeitsstudie
Stärken-Schwächen-Profil des technisch/technologischen,
betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Ist-Zustandes;
Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg und die
Wettbewerbsfähigkeit; alternativ: kundenbezogene
Machbarkeitsstudie.
Leistungsstufe 2:
Realisierungskonzept
Technologiebewertung;Realisierungskonzept;Ermittlung geeigneter
Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten.
Leistungsstufe 3: externes
Projektmanagement
Begleitung bei der Projektdurchführung; Projektcontrolling;
Auswertung.
Kommt es im Rahmen der Leistungsstufe 1 zu mehr als einem Innovationsvorhaben, kann für jedes Vorhaben ein Vertrag nach Leistungsstufe 2 abgeschlossen werden;dies gilt auch für die Leistungsstufe 2 in Bezug auf die Leistungsstufe 3.
Der Abschluss von Verträgen zur Beratung in den Leistungsstufen 2 und 3 setzt nicht voraus, dass zuvor eine Beratung in der vorhergehenden Leistungsstufe erfolgen musste.
Art der Förderung:
Innovationsgutscheine
(Zuschüsse), höchstens fünf Gutscheine pro Kalenderjahr.
Konditionen (gültig ab 1.5.2010):
Initialberatung: kostenlos für einen halben Beratertag.
Leistungsstufen 1 - 3: 50 % der vorhabensbezogenen Ausgaben bis zu 800 –.
In der Leistungsstufe 1 bis zu fünf Beratertage (für eine Machbarkeitsstudie bis zu acht, werden sachverständige Dritte einbezogen bis zu zehn Beratertage).
In der Leistungsstufe 2 bis zu 20 Beratertage (werden sachverständige Dritte einbezogen bis zu 25 Beratertage).
Werden die Leistungsstufen 1 und 2 in einem Vertrag kombiniert bis zu 25 Beratertage (werden sachverständige Dritte einbezogen bis zu 30 Beratertage).
In der Leistungsstufe 3 bis zu 20 Beratertage.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind
vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen; an EuroNorm.
EuroNorm GmbH - Projektträger des
BMWi
Stralauer Platz 34, 10243 Berlin
Telefon: 0 30/9 70 03-00, Fax: 0 30/9 70 03-44
Internet: http://www. inno-beratung.de
E-Mail: info@inno-beratung.de
Quelle:
Richtlinie
BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement
in kleinen Unternehmen vom 6.4.2010; Bekanntmachung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 30.4.2010
(BAnz. Nr. 66 vom 30.4.2010, S. 1 538).
Bemerkungen:
Die Förderung erfolgt
grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte
Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2013 befristet.