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Verwendungsnachweis_Coaching
(XLS, 136 KB) (Dokument-Nr.: 16433)
Was wird gefördert:
Gefördert werden Coachings im Zusammenhang mit
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit
Sitz in Baden-Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und
einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. – oder eine
Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. – (einschließlich aller
verbundenen Unternehmen) haben.
Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der Europäischen Union, derzeit die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (2003/361/EG). Weitere Erläuterungen zu der KMU-Definition sowie Hilfestellung für die korrekte Berechnung der Mitarbeiterzahl und des Umsatzes/der Bilanzsumme usw. finden Sie in dem KMU-Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission.
Wie wird gefördert:
Der Zuschuss beträgt 50 % der Coachingausgaben auf Tagewerkbasis, jedoch maximal 400 – pro Tagewerk. Der zuschussfähige Höchstsatz für einen Coachingtag mit 8 Stunden beträgt 800 –. Je Themenbereich werden bis zu 15 Tagewerke pro Unternehmen gefördert.
Der maximale Zuschuss je Themenbereich liegt damit bei 6.000 – (15 Tagewerke à 400 –).
Informationen zur Antragstellung:
Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, in dem ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt, das entweder von einem durch den Deutschen Akkreditierungsrat bzw. dessen Akkreditierungsstellen akkreditierten Zertifizierer oder durch das Gütesiegel „ServiceQualität” mindestens in Stufe I bescheinigt ist.
Beratungsunternehmen, die die genannten Anforderungen erfüllen und einen entsprechenden Nachweis (gültiges Zertifikat bzw. Gütesiegel) schriftlich beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Referat 31, Mittelstand und Handwerk, Postfach 10 34 51, 70029 Stuttgart, einreichen, werden im Rahmen einer Serviceleistung in die Liste der Beratungsunternehmen (siehe unten) aufgenommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Beratungsunternehmen, die die genannten Anforderungen erfüllen, aber nicht gelistet sind, mit dem Coaching beauftragt werden können. (In diesem Fall muss eine Kopie des Zertifikats bzw. Gütesiegels zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.)
Der Antrag ist bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Das Programm läuft höchstens solange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Weitere Informationen:
Die Festsetzung der endgültigen Zuschusshöhe sowie
die Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach Prüfung des
Schlussverwendungsnachweises. Der
Schlussverwendungsnachweis ist nach dem Ende des
Coachings, jedoch spätestens drei Monate nach Ablauf des im
Bewilligungsbescheids festgelegten Durchführungszeitraumes
vorzulegen.