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INNOVATION UND UMWELT

Förderprogramm: InnovationsassistentIn

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen haben. Einsatzbereich des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin muss die betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) sein.

Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die
- das Vorhaben in einem in Baden-Württemberg ansässigen Betrieb des geförderten Unternehmens durchführen,
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr als 100 Beschäftige haben und
- nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, deren Beschäftigtenzahl die genannte Grenze überschreitet.

Wie wird gefördert:
Das Unternehmen erhält zur Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten für die Dauer von zwölf Monaten einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 30 % des monatlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin, maximal 1.000,- –/Monat.

Informationen zur Antragstellung:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine bestimmte Person für die Stelle des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin ausgesucht worden sein, jedoch darf das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen oder eingegangen worden sein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Der Antrag ist bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Das Programm beginnt am 01.03.2008 und läuft höchstens solange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung stehen.

DOKUMENT-NR. 16421

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