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INNOVATION UND UMWELT

BMWi-Innovationsgutscheine

Innovationsberatung - einfach und schnell
BMWi-Innovationsgutscheine bringen kleine Unternehmen in die Erfolgsspur
Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Es sollten noch mehr sein.
Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Umsetzung der Ideen, die im Rahmen des neuen Programms go-Inno gefördert wird.

Was wird gefördert?

Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Die Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Das go-Inno-Beratungsmodell – Begleitung von der Idee bis zur Umsetzung

Kostenlose Initialberatung

Stufe 1: Die Idee

  • Unternehmensaudit oder Machbarkeitsstudie
  • Bewertung der Innovationspotenziale des Unternehmens
  • Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
  • Firmenbezogene Darstellung der Machbarkeit des Innovationsvorhabens

Stufe 2: Das Konzept

  • Realisierungskonzept
  • Technologiebewertung und Marktanalysen
  • Erarbeitung des Realisierungskonzepts
  • Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten

Stufe 3: Die Umsetzung

  • Projektmanagement
  • Begleitung des Innovationsprojektes durch externes Projektmanagement
  • Auswertung und Beurteilung des Innovationsprojekts und Schlussfolgerungen

Wie wird gefördert?

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

  • Machbarkeitsstudie 10 (Tagwerk) TW gefördert werden bis zu 4.000 Euro
  • Realisierungskonzept 25 TW gefördert werden bis zu 10.000 Euro
  • Kombination Audit und Realisierungskonzept 30 TW gefördert werden bis zu 12.000 Euro
  • Projektmanagement 20 TW gefördert werden bis zu 8.000 Euro

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Den BMWi-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region (Ulm, Alb-Donaukreis, Biberach) bei der IHK Ulm, die offizielle Kontaktstelle ist. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil.

Kostenlose Initialberatung

Wenn Sie innerhalb der letzten 3 Jahre noch keine Beratung zu Innovationsmanagement in Anspruch genommen haben, sich aber für das Programm interessieren, können Sie eine kostenlose Initialberatung in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen.

DOKUMENT-NR. 21104

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