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(PDF, 57 KB) (Dokument-Nr.: 102486)
Sie befinden sich hier: Startseite > Innovation und Umwelt > Förderprogramme > Nächster Aufruf zum Innovationsgutschein Hightech am 2. April
Das erfolgreiche Förderinstrument "Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen" wurde im Januar 2012 um einen speziellen Innovationsgutschein für Start-Up-Unternehmen aus dem Hightech-Bereich erweitert.
Die Erweiterung um den „Innovationsgutschein B Hightech“ soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen.
Gefördert werden sollen mit dem „Innovationsgutschein B Hightech“ Innovationsvorhaben aus Hightech-Branchen mit folgenden vier Schwerpunktthemen:
Beim Gutschein „B Hightech“ erhöht sich die Fördersumme des bisherigen Gutscheins B von 5.000 € auf 20.000 € (Förderquote 50%). Gefördert werden Hightech-Gründungen in der Vorgründungsphase und bis 3 Jahre nach Gründung. Neben der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen werden dabei auch Materialaufwendungen im Rahmen des Prototypenbaus bezuschusst.
Anträge auf Innovationsgutschein B Hightech sind zu bestimmten Antragsfristen einzureichen. Am 2. Januar 2012 wurde der erste Aufruf zur Vergabe der Innovationsgutscheine B Hightech veröffentlicht. Weitere Aufrufe werden im Jahr 2012 quartalsweise – voraussichtlich im April, Juli und November folgen. Der nächste Aufruf wird am 2. April 2012 veröffentlicht.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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